
DIN VDE 0701 0702: Sicherheitsprüfung für Elektrogeräte mit Stecker
Betriebe müssen ortsveränderliche Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen. Was und wie genau ist in der DIN VDE 0701-0702 geregelt.
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Mehr Alle PreisvergleicheSeit Jahren schon sind in Deutschland Rauchmelder Pflicht. Das ist auch gut so, denn Rauchmelder können effektiv Leben retten, indem sie bei Bränden vor dem Rauch warnen. Der ist nämlich das eigentlich Gefährliche an einem Wohnungsbrand. Wie funktionieren Rauchmelder, wo muss man sie anbringen und wie ist die Lage rund um die Rauchmelder-Pflicht in Deutschland? Unser 11880.com-Elektriker-Ratgeber gibt die Antworten auf diese zentralen Fragen.
Seit den ersten gesetzlichen Initiativen Mitte der 2000er Jahre hat sich die Pflicht zum Rauchmelder in Deutschland nahezu vollständig verbreitet. Eigentlich besteht die Rauchmelder Pflicht in ganz Deutschland, nur Sachsen ist noch dabei, die Pflicht auf den Weg zu bringen. Hier gilt die Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2023. Für Neubauten besteht allerdings in ganz Deutschland eine Pflicht für Rauchmelder. Das bedeutet auch, dass viele Rauchmelder bald ausgetauscht werden müssen, denn Rauchmelder müssen aufgrund von Alterserscheinungen der Elektronik spätestens alle 10 Jahre ausgetauscht werden.
Die Bauordnung (DIN 14676) bezieht sich bei der Rauchmelderpflicht insbesondere auf Wohngebäude. Damit sind sowohl Wohnungen als auch Einfamilienhäuser gemeint. Insgesamt meint DIN 14676 sämtliche Räume, die wohnungsähnlich genutzt werden:
Intern besagt die Rauchmelder-Verordnung, dass Brandmelder in
angebracht sein müssen. Die Flure sind vor allem dann mit einem Rauchmelder auszustatten, wenn sie Teil des Fluchtweges sind. Beachten Sie auch, dass Einfamilienhäuser mit offenem Treppenraum ebenfalls über min. einen Rauchmelder verfügen müssen, sofern die Wohnräume nicht schon durch Türen abgetrennt werden. Am besten wird hierbei jedes Stockwerk mit einem Rauchmelder versehen.
In Berlin und Brandenburg müssen Sie darüber hinaus auch in Wohnzimmern und Arbeitszimmern vorhanden sein. In Baden-Württemberg zusätzlich in allen Räumen außerhalb von Wohnungen und Wohnhäusern, die zum Schlafen bestimmt sind (z. B. Hotelzimmer), plus deren Rettungswege. Das gilt auch für Sachsen, wobei die betroffenen Flure nicht unbedingt Rettungswege sein müssen, um trotzdem unter die Rauchmelder Pflicht zu fallen.
Ruheräume für Bereitschaftspersonal sind nicht zum expliziten Schlafen bestimmt und sind daher nicht von der Rauchmelder Pflicht betroffen.
In allen Bundesländern ist der Vermieter oder Hauseigentümer laut der jeweiligen Landesverordnung dazu verpflichtet, Rauchmelder anzubringen.
Anders sieht es mit der Wartung der Rauchmelder aus. Nur in sieben Bundesländern ist der Vermieter selbst für die Wartung verantwortlich. In den folgenden Bundesländern müssen sich die Mieter selbst um die Instandhaltung kümmern:
Wie die Wartung durch den Mieter konkret ausfällt, ist jedoch nicht ganz so eindeutig. Zwar sind viele Mieter laut der jeweiligen Landesverordnung selbst für die Rauchmelderwartung verantwortlich, jedoch gilt für den Vermieter stets, dass er die installierten Rauchmelder betriebsbereit halten muss. Theoretisch muss also der Vermieter prüfen, ob die Wartung auch tatsächlich sachgerecht erfolgt ist oder sie gleich selbst durchführen. Vermieter und Mieter müssen sich also vertraglich darüber einigen, wie die Wartung der Rauchmelder und die Prüfung vonstattengehen sollen.
Da dies in der Praxis sehr umständlich ist, werden meist Firmen mit der Prüfung beauftragt. Die Kosten dafür werden mithilfe der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt. Die Kosten für einen neuen Rauchmelder dürfen Sie dabei jedoch nicht auf den Mieter umlegen.
Es gibt natürlich nicht nur gesetzliche Vorgaben darüber, wo die Rauchmelder Pflicht sind, sondern auch über die technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese sind nach DIN EN 14604 Folgende:
Dass Rauchmelder diese wichtigen – und im Ernstfall auch lebensrettenden – Kriterien erfüllen, kann durch die Kennzeichnung DIN EN 14604 oder auch das VdS-Prüfzeichen erkenntlich gemacht werden. Der VdS, der Verband der Sachversicherer prüft – wie übrigens auch der TÜV – unter anderem Rauchmelder und vergibt entsprechende Siegel vor allem an Geräte, die die Normen mehr als erfüllen, also noch übertreffen. Gerade beim Rauchmelder sollten Sie also nicht an der falschen Stelle sparen, sondern auf Qualität und Prüfsiegel achten.
Denn Rauchmelder retten Leben: Sie stoßen Geräusche von wenigstens 85 dB aus, meist sind dies hochfrequente Piepsgeräusche. Diese dienen dazu, Sie auch aus dem Tiefschlaf zu reißen, wenn Gefahr durch einen Brand besteht, und das muss auch so sein. Statistiken besagen, dass jährlich in Deutschland Hunderte Menschen bei Wohnungsbränden sterben. Hierbei ist aber weniger das Feuer, sondern vielmehr der giftige Rauch die Todesursache. Schon wenige Atemzüge genügen, um eine Ohnmacht hervorzurufen. Im Schlaf fällt Ihnen als Bewohner jedoch weder das Feuer noch der Rauch auf, sodass gerade nachts ein erhöhtes Risiko besteht. Hier haben Sie mit dem Rauchmelder einen zuverlässigen Wecker, der Leben retten kann. Darum ist der Rauchmelder Pflicht.
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